Ferienbetreuung

Ferienbetreuung ab Sommer 2026
Verlässlich geplant – auch ohne Rechtsanspruch

Ab den Herbstferien 2026 gilt der gesetzliche Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder auch während der Schulferien. Der Anspruch umfasst insgesamt acht Wochen Ferienbetreuung pro Jahr:
2 Wochen in den Herbstferien
2 Wochen in den Osterferien
4 Wochen in den Sommerferien

Kinder haben einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Betreuung von bis zu acht Stunden täglich, an fünf Tagen pro Woche. Vorgesehen ist lediglich eine jährliche Schließzeit von maximal vier Wochen.

Wichtig für Eltern
Die Ferienbetreuung ist – anders als der Ganztagsanspruch während der Schulzeit – kostenpflichtig.

Zuständigkeiten und unser gemeinsamer Anspruch
Für die Organisation und Sicherstellung der Ferienbetreuung ist der Landkreis Göttingen verantwortlich. Aus dem Rechtsanspruch ergibt sich für ihn die Verpflichtung, entsprechende Angebote bereitzustellen. In Kooperation mit uns unterstützt der Flecken Bovenden den Landkreis Göttingen bei der Umsetzung. Denn: Unser gemeinsamer Anspruch als BSV und Flecken Bovenden ist es, den Familien vor Ort ein verlässliches und gut erreichbares Ferienbetreuungsangebot zu schaffen.

Ferienbetreuung schon jetzt
Unabhängig vom künftigen Rechtsanspruch sind wir als BSV bereits aktiv: In den Sommerferien bieten wir in den Wochen
27.07.–31.07.
03.08.–07.08.
ein abwechslungsreiches Ferienprogramm mit Spiel, Kreativität und Bewegung an. Das Angebot ist ab sofort hier buchbar – so können Familien frühzeitig und entspannt planen.

Das Ferienprogramm für die Herbstferien 2026 geben wir rechtzeitig bekannt.