Sport mit Körperkontakt ab Montag wieder erlaubt

Sportplatz im SonnenuntergangLiebe BSV-Familie,

Manndeckung, Tackling oder Grätschen sind ab Montag wieder auf den Sportplätzen und in den Sporthallen zu sehen. Was in anderen Bundesländern schon länger erlaubt war, gilt ab Montag nun endlich auch in Niedersachen: Gestern hat das Land eine neue Verordnung, bzw. Ergänzungen bezüglich der Corona-Pandemie bekanntgegeben, die ab Montag, 6.Juli in Kraft tritt. Somit ist zukünftig das Sporttreiben wieder mit Kontakt in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig. Diese Lockerungen bedeuten für uns einen großen Schritt in einen fast normalen Sportalltag – das ist eine wirklich gute Nachricht, über die wir uns riesig freuen. Dennoch sind wir alle, nicht nur bei uns im BSV, weiter dringend aufgefordert, verantwortungsvoll und diszipliniert mit Blick auf die Gesamtsituation der Pandemie auf und neben dem Sport zu agieren!

Körperkontakt ist beim Sporttreiben in einer Kleingruppe also wieder zugelassen, alle Aktiven müssen aber weiterhin auf die konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen achten. So müssen bspw. die Listen zur Kontaktrückverfolgung weitergeführt und die Abstandsgebote insbesondere beim Zutritt zur Sportanlage eingehalten werden. Wettbewerbe und ein Spielbetrieb sind in den allermeisten Sportarten allerdings noch immer nicht gestattet.

Und für Zuschauerinnen und Zuschauer gilt, dass sie einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhalten müssen. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie das Zuschauen im Sitzen und die Dokumentation der Anwesenden. 

Freuen wir uns also gemeinsam über diese neuen Lockerungen! Lasst sie uns mit Spaß aber auch Bedacht in die Wege leiten, getreu dem Motto: “...auch mit weniger Abstand der beste Verein!”

Euer BSV-Team

Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung, gültig ab 6. Juli 2020