Mitgliedschaft im BSV

 

Du bist noch nicht Mitglied im Bovender Sportverein und möchtest dieses nun werden? Kein Problem, dazu musst du nur den Aufnahmeantrag (gibt es im Downloadbereich) ausfüllen und unterschrieben an unsere Geschäftsstelle im Sporthaus, Südring 56, schicken. Sofern du noch nicht volljährig bist, so müssen deine Eltern für dich unterschreiben. Nachfolgend findest du die Infos zu unseren Beiträgen:

Normale Monatsbeiträge ab 1.7.09:

  • Kinder & Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: 6,50€
  • Erwachsene vom 18. bis zum 65. Geburtstag: 10,00€
  • Erwachsene ab dem 65. Geburtstag (aktiv): 8,50€
  • Erwachsene ab dem 65. Geburtstag (passiv): 3,50€
  • Schüler, Studenten, Azubis, Wehrpflichtige, Zivis (18. - 27. Geb.): 7,50€
  • Familien (Eltern und Kinder/Jgdl./Schüler/Studenten etc.): 21,50€
  • Dauerhaft Passive (bis zum 65. Geburtstag): 4,50€
  • Alleinstehende Arbeitslose, Sozialhilfe-Empfänger etc.: 5,00€ (auf Antrag)
  • Einmalige Aufnahme-Gebühr: 15,00€

Sonderbeiträge:

  • (Lehr-) Schwimmen Kinder & Jugendliche, Wassergymnastik Erwachsene (Nörten) sowie Schwimmen Erwachsene (Adelebsen): nach Abrechnung
  • Auskunft über Kursgebühren für Yoga, Taijiquan, Pilates, Wirbelsäulengymnastik, Beckenbodengymnastik etc. erteilt die Geschäftsstelle (auch bzgl. einer Gastmitgliedschaft)
  • Judo (einmalig): 13,00 €
  • Kegelbahn (pro Stunde): 12,-€
  • Tanzen: Standard- und Lateintanzen
  • Tennis im Freien - Spielgeld für die Saison: Erwachsene 95,- €, Studenten 60,- €, Jugendliche 50,- €, Kinder bis 11 Jahre 40,- €
  • Tennis in der Halle: Auskunft über freie Zeiten und Preise (Abo und Einzelstunden) erteilt die Geschäftsstelle des BSV oder unter www.bovenders.de/tennis

Bankverbindungen:

  • Volksbank Göttingen, Kontonr. 3 912 311 103, BLZ 260 900 50
  • Sparkasse Göttingen, Kontonr. 128 803 178, BLZ 260 500 01

Austritt / Kündigung:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 30.6. und 31.12. eines Kalenderjahres möglich. Der Vorstand kann Ausnahmen beschließen. Die Austrittserklärung ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich an den BSV zu richten.

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